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BFSG – Das Barrierefreiheitsstärkungs­gesetz und seine Folgen

Was wir für Ihre Kunden tun können.

BFSG 2.0 als Chance

Die Anforderungen an barrierefreie Kommunikation wachsen – und mit dem neuen Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) wird Inklusion im digitalen und analogen Raum zur Pflicht. Doch Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie eröffnet neue Chancen, erreicht ein größeres Publikum und verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle.

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Kommunikationsmedien – seien es Web oder digitale Services – an die neuen Standards anzupassen. Genau hier setzen wir als Agentur an: Wir analysieren Ihre bestehenden Kommunikationsmittel, bewerten deren Barrierefreiheit und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Inhalte für alle zugänglich zu machen. Von der ersten Bestandsaufnahme über die strategische Planung bis hin zur konkreten Umsetzung begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu einer barrierefreien und zukunftssicheren Kommunikation.

Drei Smartphone-Bildschirme zeigen die Stollfuß-Website mit einer Startseite, einer Produktseite für Steuerrechtssoftware und einem Warenkorb mit einem Artikel, alles vor einem dunkelgrauen Hintergrund.
Ein Laptop-Bildschirm zeigt die Website des 1. FC Saarbrücken mit blau-gelben Fahnen im Hintergrund, Spielergebnissen, bevorstehenden Spielen und dem Tabellenstand an. Der Slogan "WAHRE LIEBE IST BLAU-SCHWARZ" ist gelb hervorgehoben.
Drei Smartphones zeigen eine Sport-App-Oberfläche mit Nachrichten, einem Spielerprofil von Mario Götze und einem Navigationsmenü, alles in deutscher Sprache und in den Farben Schwarz, Weiß und Rot gehalten.
Ein Mann in einem Lagerhaus steht an einer Werkbank mit Regalen, während ein anderer Mann einen Wagen schiebt. Die Webseite enthält ein Navigationsmenü, gelbe Hervorhebungen und den Text "Mehr zum Kompaktlager Microstore.".

Was wir für Sie tun können

BFSG Analyse & Bewertung
Wir analysieren Ihre bestehenden Kommunikationsmedien – von Printmaterialien bis hin zu Websites, Apps und digitalen Dokumenten – auf ihre Barrierefreiheit und identifizieren Optimierungspotenziale.

Einstufung nach WCAG-Standards
Unsere Experten bewerten Ihre digitalen Inhalte gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A, AA oder AAA und geben Ihnen eine klare Einschätzung der Dringlichkeit und des Handlungsbedarfs.

Strategische Beratung & Maßnahmenplanung
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für die barrierefreie Gestaltung Ihrer Medien und definieren Prioritäten für eine effiziente Umsetzung.

Design & Umsetzung
Unsere Spezialisten setzen die empfohlenen Maßnahmen um – von der Optimierung bestehender Inhalte bis hin zur Neugestaltung barrierefreier Websites, PDFs oder Werbemittel nach höchsten Standards.

Testing & Qualitätssicherung
Mit modernsten Testverfahren und Nutzerfeedback überprüfen wir die Barrierefreiheit Ihrer Medien und gewährleisten eine optimale Nutzung für alle Zielgruppen.

Ihr Vorteil

Mit uns erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben des BFSG, sondern schaffen eine inklusive Kommunikation, die Ihre Reichweite erhöht und Ihre Marke stärkt. Lassen Sie uns gemeinsam Barrieren abbauen – wir begleiten Sie auf dem Weg zur barrierefreien Zukunft.

Unsere Leistungen

  • Analyse & Bewertung
  • Einstufung nach WCAG-Standards
  • Strategische Beratung
  • Empfehlung der Maßnahmen
  • Design & Umsetzung
  • Testing & Qualitätssicherung
  • A/B-Testing
Lara Wollbold, eine Frau mit dunklem Haar und einem leichten Lächeln, steht vor einem dunkelgrauen Hintergrund und trägt ein schwarzes langärmeliges Oberteil.

Sie wollen weitere Informationen?

Ihre Ansprechpartnerin für BFSG: Lara Wollbold

Rufen Sie uns an: +49 681 66 88 111
Oder mailen Sie uns l.wollbold@hdw1.de

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit sie für alle Menschen – auch mit Einschränkungen – zugänglich sind.

Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz betrifft private Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten – etwa Onlineshops, Apps, Selbstbedienungsterminals oder Kommunikationsdienste. Öffentliche Einrichtungen fallen unter andere Regelungen (z. B. BITV 2.0).

Ab wann gilt das BFSG?

Das BFSG trat am 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Ab diesem Datum müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Zu den betroffenen Bereichen gehören:

  • Websites und mobile Apps
  • Online-Shops und E-Commerce-Systeme
  • Computer, Smartphones, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten
  • E-Book-Lesegeräte und digitale Kommunikationsdienste

Was bedeutet „barrierefrei“ im Sinne des BFSG?

Barrierefrei heißt: Informationen, Systeme und Produkte sind für alle Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar.
Im digitalen Kontext bedeutet das z. B. klare Struktur, ausreichende Kontraste, alternative Textinhalte und Bedienbarkeit per Tastatur.

Welche Ausnahmen gibt es für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind in Teilen ausgenommen – z. B. bei bestimmten Dienstleistungspflichten. Dennoch wird empfohlen, Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder sowie behördliche Anordnungen zur Nachbesserung. Barrierefreiheit ist also nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil.

Wie unterscheidet sich das BFSG von der BITV 2.0?

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen und deren digitale Angebote.
Das BFSG richtet sich an private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Beide verfolgen dasselbe Ziel: digitale Teilhabe für alle – unabhängig von Einschränkungen.

Welche Anforderungen stellt das BFSG an Websites und Apps?

Websites und mobile Anwendungen müssen barrierefrei nach WCAG 2.1 AA gestaltet sein. Das bedeutet u. a.:

  • kontrastreiche Farben
  • skalierbare Schriftgrößen
  • Alternativtexte für Bilder
  • klare Struktur und Tastaturbedienbarkeit
  • verständliche Navigation

Kurz: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Wie kann man prüfen, ob eine Website BFSG-konform ist?

Durch einen Barrierefreiheitstest nach WCAG 2.1 – z. B. manuell oder mit Prüfwerkzeugen. HDW bietet auf Wunsch Analyse, Audit und Umsetzung für barrierefreies Webdesign nach BFSG-Standard.

Welche Normen und Richtlinien gelten für das BFSG?

Zentrale Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882.
Technisch relevant sind:

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
  • EN 301 549 – die europäische Norm für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienste

Wie unterstützt HDW Unternehmen bei der Umsetzung des BFSG?

Wir kombinieren Design, Technik und Gesetzeskonformität.
HDW entwickelt barrierefreie Websites, Apps und digitale Markenauftritte, die gesetzlichen Anforderungen entsprechen – und gleichzeitig ästhetisch überzeugen. Barrierefreiheit mit Stil, Substanz und System.